AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemein:
Die Mitgliedschaft/Abonnement berechtigt das Mitglied, die Trainingsanlage von Fitness Lodge innerhalb der regulären Öffnungszeiten zu benutzen und das Leistungsangebot zu beanspruchen.
 
Zahlung bei Trainingsbeginn.


Fitness Lodge behält sich das Recht vor die Öffnungszeiten, Platzreservationen das Leistungsangebot und das Group Fitness Angebot, ohne Recht des Mitgliedes auf Entschädigung, zu ändern. Für den Mitgliederausweis wird ein Depot von CHF 20.– hinterlegt, welches beim Verlust hinfällig wird.

Die Mitgliederkarte ist vor Spiel– oder Trainingsbeginn an der Rezeption abzugeben.

Die ½-, 1- und 2 Jahres Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Die 10er-, 30er und 50er Abonnemente sind übertragbar, der Abonnementvertragsbesitzer ist jedoch verantwortlich.

Die Gültigkeit des 10er Abo beträgt: 1 Jahr, das 30er Abo: 1,5 Jahre , das 50er Abo: 2 Jahre, ab Vertragsabschluss.

Das Mitglied haftet für alle von Ihm mutmasslich verursachten Beschädigungen der Trainingsanlagen. Der Nichtanspruchnahme des Leistungsangebotes berechtigt weder zu Rückforderung noch zu Reduktion des Mitgliedschaftsbetrages.

Bei allfälligen Betriebsunterbrechungen des Studios hat das Mitglied kein Anspruch auf finanzielle Rückvergütung. Bei selbstverschuldeten Betriebsunterbrechung von mehr als einer Woche, verlängert sich die Mitgliedschaft um die entsprechende Zeit.

Die Benutzung des Sportcenters erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr des Mitgliedes. Fitness Lodge und sein Personal übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen, Krankheiten des Mitgliedes und bei Verlust / Diebstahl von Wertsachen, Geld, Kleidern und dergleichen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitgliedes.

Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es Sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren.

Die Nutzung des Collariums ist ausschliesslich für Personen ab 18 Jahre zulässig.

Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten sowie den Anweisungen der Leitung und des Personals von Fitness Lodge Folge zu leisten. Ein Exemplar der Hausordnung und der Betreuungsdienstleistung ist am Anschlagbrett angebracht und gelten als Bestandteil dieses Vertrages; allfällige Änderungen und / oder Ergänzungen werden am Anschlagbrett mitgeteilt und gelten damit auch als integrierenden Bestandteil. Im Falle von Zuwiderhandlungen ist Fitness Lodge berechtigt, nach vorgängiger Mahnung, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mitgliedschaftsausweis einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären; ein Rückforderungsanspruch ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes ist die Ansetzung einer Mahnfrist nicht erforderlich.

Durch den Abschluss des Mitgliedschafts-/Abonnementsvertrags stimmt das Mitglied der Datenschutzerklärung der Fitness Lodge GmbH zu. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang mit Personendaten im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen und enthält detaillierte Informationen über die Erhebung, Bearbeitung und unsere Dienstleister sowie die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Gerne möchten wir mit Ihnen durch unseren E-Mail-Newsletter in Kontakt bleiben, von dem Sie sich bei Bedarf mit einem Link am Ende der E-Mail abmelden können. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass wir auch Daten zur Fitness, Gesundheit, Trainingsplan und Ernährung erheben und zur Sicherheit und Schutz die Passerelle Badminton- und Squashhalle per Video überwachen. Die Datenschutz-erklärung kann online unter der folgenden Adresse eingesehen werden: [www.fitness-lodge.ch/datenschutz.]

Durch die Anspruchsnahme der Dienstleistungen der Fitness Lodge GmbH, erklärt sich der Kunde/die Kundin, mit den AGB’s einverstanden.

Premiummitgliedschaften:
Das Mitglied ist berechtigt so oft Badminton/Squash und Tischtennis zu spielen wie es möchte, der Platz muss jedoch immer vorgängig Online oder beim Personal reserviert werden. Die Verfügbarkeit der Plätze richtet sich nach dem Reservationssystem. Die Spielzeit für Badminton und Tischtennis beträgt 60min, die für Squash 45min.

Reservationen können Online unter www.fitness-lodge.ch oder unter Tel: 043 / 422 06 22 bis 2 Wochen im Voraus vorgenommen werden. Reservationen sind verbindlich. Im Verhinderungsfall können Reservationen bis 24h vor Spielbeginn ohne Kostenfolgen annulliert und verschoben werden. Annullationen von weniger als 24h wird der Platz verrechnet.

Der Spielpartner eines Premiummitgliedes zahlt CHF 12.– pro 60min Badminton/ Tischtennis resp. pro 45min Squash oder er besitzt auch ein Premium Abo. Zur alleinigen Nutzung des Platzes werden CHF 12.– verrechnet. Die Gebühren sind vor Spielbeginn an der Rezeption zu bezahlen.

Ballsport:
Der Abonnement/Spieler ist berechtigt den vorreservierten Platz während der vor-gegebenen Spielzeit zu benutzen. Überschreiten der Spielzeit, falls der Platz frei ist, muss nachbezahlt werden. Die Spielzeit für Badminton und Tischtennis beträgt 60min, die für Squash 45min.

Reservationen können Online unter www.fitness-lodge.ch oder unter Tel: 043 / 422 06 22 bis 2 Wochen im Voraus vorgenommen werden. Reservationen sind verbindlich. Im Verhinderungsfall können Reservationen bis 24h vor Spielbeginn ohne Kostenfolgen annulliert und verschoben werden. Annullationen von weniger als 24h wird der Platz verrechnet.

Group Fitness:
In den letzten zwei Juli– und in der ersten Augustwoche sowie vom 25. Dez. bis 02. Jan. werden keine Group Fitnessstunden angeboten. Mitglieder mit Group Fitness Abos dürfen in dieser Zeit den Fitnessbereich benutzen. An allg. Feiertagen finden keine Group Fitnessstunden statt. Bei weniger als 3 Teilnehmern findet die Group Fitness Lektion nicht statt.

Time-Stop Regelung:
Für Trainingsunterbrüche des Mitgliedes infolge Unfalls, Krankheit oder Schwangerschaft, verlängert sich die Mitgliedschaft für die gesamte Zeit gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnis.

Bei einem Ausbildungsaufenthalt, Militärdienst oder beruflich bedingten Ausland-aufenthalt von mehr als 4 Wochen, wird die Vertragsdauer unter Abzug von 4 Wochen und gegen Vorlage der Belege (Schulbestätigung / Marschbefehl / Arbeitgeberbestätigung) um die entsprechende Zeit verlängert.

Bei der Time-Stop Regelung muss der Mitgliederausweis während der Abwesenheit des Mitgliedes bei Fitness Lodge hinterlegt werden.

Rückwirkend ist ein Time-Stop nicht möglich. Ferien des Mitgliedes werden der Vertragsdauer nicht angerechnet.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Fitness Lodge GmbH in Dielsdorf.